Jeder Mensch ist anders, und jeder Fall ist anders. Es gibt keine Standardfragen und keine Standardantworten. Im Vordergrund meiner Tätigkeit sehe ich die Lösung, die ich für meine Mandanten und gemeinsam mit meinen Mandanten erreichen möchte. Die richtige Lösung kann durchaus das Führen eines Rechtsstreits sein. Es kann aber auch der Versuch sein, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Oft wird es dem Problem besser gerecht, einen Ausgleich zwischen den betroffenen Parteien zu suchen, als einen langwierigen Prozess zu führen. Die Frage der Beweisbarkeit der verschiedenen Auffassungen ist dabei genauso zu berücksichtigen, wie die persönliche und emotionale Belastung durch einen Rechtsstreit, und natürlich auch wirtschaftliche Aspekte. Welches für Ihr individuelles Anliegen die beste Lösung ist, finden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch heraus.
Keine Angst vor „großen Fischen“. Natürlich will es gut überlegt sein, sich mit großen Unternehmen zu streiten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob auf der Gegenseite nun die Telekom, Vodafone, Telefonica, Daimler, oder sonst ein Großkonzern steht. Die Größe oder vermeintliche Macht des Gegenübers sehe ich nicht als Grund, sich nicht zu streiten. Aber auch dabei steht natürlich die sorgfältige Analyse von Chancen und Risiken, einschließlich der möglichen wirtschaftlichen Folgen an erster Stelle. Eine Empfehlung für eine Auseinandersetzung werde ich nur dann aussprechen, wenn ich unter Berücksichtigung all dieser Aspekte eine realistische Erfolgschance sehe. Anderenfalls wird meine Empfehlung in Richtung Konfliktvermeidung bzw. gütliche Beilegung des ggf. schon bestehenden Konflikts gehen. Ich habe in der Vergangenheit oft auch bei vermeintlich deutlich mächtigeren Gegnern die Ansprüche meiner Mandanten erfolgreich durchsetzen können bzw. Vereinbarungen aushandeln können, die zu einer Befriedung der Auseinandersetzung geführt haben. In diesem Sinne setze ich mich gerne auch für Sie ein!
Zu den Kosten: Auf Wunsch erhalten Sie von mir telefonisch und kostenfrei eine kurze überschlägige Ersteinschätzung Ihres Falls. Eine intensivere Prüfung oder Befassung mit der Sache ist dann natürlich kostenpflichtig. Eine Erstberatung kostet für Privatpersonen je nach Aufwand höchstens 226,10 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
Meine Arbeitsweise: Die laufende Unterrichtung über die wesentlichen Entwicklungen Ihres Falls ist bei mir genauso selbstverständlich wie transparent kalkulierte Kosten. Dadurch sind Sie von Anfang an im Bilde, erleben keine unangenehmen Überraschungen und sind jederzeit bestens informiert.
Rechtsschutzversicherung: Sofern Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, rechne ich selbstverständlich auch direkt mit der Versicherung ab, sofern Sie es wünschen.
Überregionale Tätigkeit: Gerne vertrete ich Sie vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten in allen Bundesländern in Deutschland.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf, ich helfe Ihnen gerne weiter.
Ihr Oliver Frentz